AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen sind. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen. Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB-Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die VOB-Teil B nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des Textes der VOB-Teil B vor Vertragsabschluss.

2. Aufträge

Unsere Angebote und Listenpreise sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn und soweit diese durch Auftragsbestätigung von uns bestätigt sind. Für Fehler, die sich aus den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster etc.) ergeben, übernehmen wir keine Haftung. Mündliche Angaben über Ausführung, Abmessungen oder dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne die in unseren Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, sind branchenübliche Annäherungswerte.

3. Preise

Die genannten Preise gelten grundsätzlich ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht und der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Lieferung

Lieferfristen sind unverbindlich. Sie gelten als eingehalten, wenn die Lieferungen termingerecht versandbereit sind. Ereignisse höherer Gewalt oder Betriebsstörungen bei uns oder unseren Unterlieferanten berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferzeit angemessen zu verlängern. Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüche jeder Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Auftragsnehmers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

5. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die gelieferten Sachen unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar war. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rückgabe des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung vorliegt. Bei Unmöglichkeit oder Fehlschlagen einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Dekore, Textilien, Lacke) liegen und üblich sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt – auch montiert – unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung, bei Zahlungen mit Schecks oder Wechseln bis zur Einlösung und Zahlung entstandener Kosten.

7. Zahlung

Zahlungen haben stets direkt an uns zu erfolgen. Unsere Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. Bei Lieferung auf Kredit sind unsere Rechnungen zahlbar entweder innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Bei Teillieferungen gilt diese Zahlungsbedingung entsprechend für jede einzelne Lieferung. Montagekosten sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Zielüberschreitungen werden vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe des jeweils gültigen Zinssatzes für offene Bankkredite, mindestens aber 9%, vereinbart und außerdem 5,00 € für jedes Mahnschreiben. Sollte der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, sind alle Rechnungen sofort fällig, etwaige Zahlungsvergünstigungen oder Rabatte entfallen.

8. Eigentums- und Urheberrechte

Der Auftragnehmer behält sich sein Eigentums- und Urheberrecht an Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen vor. Sie dürfen ohne Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort aller Streitigkeiten aus unseren Verträgen, einschließlich solcher über ihr wirksames Zustandekommen ist Euskirchen.

10. Schlussbestimmungen

Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abändern oder aufheben müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Für die Auslegung des Vertrages ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Der geschlossene Vertrag und die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen bleiben auch bei Ungültigkeit einzelner Punkte im Übrigen verbindlich. Die Vertragsparteien verpflichten sich, ungültige Klauseln durch eine Regelung zu ersetzen, mit der der beabsichtigte Zweck weitestgehend erreicht werden kann. Dies gilt auch für Lücken oder Widersprüchlichkeiten.

Bad Münstereifel 01.10.2022